Incoterems 2020

EXW | Ab Werk:    
Die Klausel EXW („Ab Werk“ … benannter Lieferort) bedeutet, der Verkäufer erfüllt dadurch, dass er die Ware im Werk, Fabrik, Lager oder Sitz zur Verfügung stellt. Die Ware wird vom Verkäufer nicht verladen oder zur Ausfuhr freigemacht. Oft wirkt der Verkäufer trotzdem an der Verladung mit. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Geschuldet ist nur, die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt verladebereit im Werk bereit zu halten.

FCA | Free Carrier:    
Die Klausel FCA (Frei Frachtführer) “Frei Frachtführer” FCA bedeutet, dass der Verkäufer die Ware einer vom Käufer benannten Person liefert. Meist sind das Frachtführer, die den restlichen Transport übernehmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.

FAS | Free Alongside ship:
Die Klausel FAS (“Frei Längsseite Schiff”) bedeutet, dass der Verkäufer die Sendung längsseits des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Hafen zu befördern. Der Gefahrenübergang und die Kosten gehen über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.

FOB | Free on Board:
Die Klausel FOB („Frei an Board) bedeutet, dass der Verkäufer die Sendung an Bord des vom Käufer längsseits des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Hafen zu befördern. Der Gefahrenübergang und die Kosten gehen über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.

CFR | Cost and freight:
Die Klausel CFR („Kosten und Fracht“) bedeutet, dass der Verkäufer die Sendung an Bord des Schiffs liefern muss. Der Gefahrenübergang geht bis zur Verladung aufs Schiff. Der Verkäufer trägt Kosten bis zum Bestimmungshafen.

CIF | Cost insurance and freight:
Die Klausel CIF (“Kosten, Versicherung und Fracht”) bedeutet, dass der Verkäufer die Sendung an Bord des Schiffs liefern muss. Der Gefahrenübergang geht bis zur Verladung aufs Schiff. Zusätzlich muss der Verkäufer einen Versicherungsvertrag abschließen, der den Käufer vor der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports schützt.

CPT | Carriage paid to:
“Fracht bezahlt bis” CPT bedeutet, der Verkäufer hat die Ware an den benannten Frachtführer zu liefern, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Frachtkosten zu übernehmen. Hierbei ist der Gefahrenübergang zwischen Verkäufer und Käufer zu beachten:
- durch Übergabe der Ware den Frachtführer,
- welcher vom Verkäufer beauftragt wurde,
- oder durch Verschaffung der so gelieferten Ware.
- Hierzu kann der Verkäufer die Ware in einer für die verwendete Transportart geeigneten Art und Weise und an einem diesbezüglich geeigneten Ort in den Besitz des Frachtführers übergeben.

CIP |Carriage insurance paid to:
Die Klausel “CIP” – “Frachtfrei versichert” entspricht der Klausel CPT nur die Besonderheit hier ist, dass der Verkäufer einen Versicherungsvertrag mit einer Mindestdeckung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab.

DAP | Delivered at place:
Die Klausel DAP(“Geliefert benannter Ort”) bedeutet, dass der Verkäufer die Sendung bis zum benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellen muss. Der Verkäufer trägt alle Risiken in Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort oder zu der vereinbarten Stelle an diesem Bestimmungsort.

DPU | Delivered at place unloaded:
Die Klausel DPU (“Geliefert benannter Ort entladen”) besagt, dass die Lieferung der Ware und der Gefahrenübergang vom Verkäufer bis zum benannten Ort übernommen wird. Hier ist die Besonderheit, dass der Käufer die Sendung am benannten Ort entladen muss.

DDP | Delivery Duty Paid:
Die Klausel DDP („Geliefert verzollt“) bedeutet, der Verkäufer ist verpflichtet die zur Einfuhr freigemacht Ware dem Käufer zum benannten Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen. Hier trägt der Verkäufer die Kosten und Gefahrenübergange bis zum Bestimmungsort, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen. DDP ist die für den Käufer komfortabelste jedoch auch teuerste Lösung.